Pegasus - Rückrufaktionen

> Pegasus - E-Bikes (2010)

Die Zweirad Einkaufs-Genossenschaft eG (ZEG) ruft knapp 11 000 Elektrofahrräder („Pedelecs“) zurück, nachdem an zwei Fahrrädern der nur aus einem Rohr bestehende Rahmen brach. test.de informiert.

 

Betroffen sind folgende Modelle:

  • Electra 1 und 2
  • E-Bike Li-Tec 1
  • E-Swing
  • E-Bike 1 und 2

Besitzer solcher Fahrräder sollen ihren Händler aufsuchen. Dieser montiert alle Komponenten an einen neuen Rahmen. Nach ZEG-Darstellung haben die meisten Händler die Adressen der Käufer und werden sich unverzüglich auch direkt an sie wenden. Unklar bleibt, wie hoch das Risiko ist. Laut ZEG sind bisher zwei Fälle bekannt. Beide Rahmen brachen an unterschiedlichen Stellen. Zum Glück kam in beiden Fällen niemand zu Schaden. Bilder der vom Rückruf betroffenen Räder wollte die ZEG nicht zur Verfügung stellen. test.de hat sich das Beispielbild selbst beschafft. Auch eine Hotline hat die ZEG nicht geschaltet.

 

Höheres Risiko durch höheres Gewicht

Experten wie der Fahrradsachverständige Ernst Brust haben von Anfang an darauf hingewiesen: Durch das höhere Tempo, das Zusatzgewicht von Motor und Akku sowie den entsprechend exponentiell höheren Kräften beim Bremsen unterliegen Elektrofahrräder sehr viel größeren Belastungen als herkömmliche Fahrräder und müssen entsprechend stabil konstruiert sein. Sachverständige hatten bei den Herstellern gründliche Stabilitätsprüfungen angemahnt.

 

Schadenersatz und Schmerzensgeld

Wer wegen des Rahmenbruchs an einem nicht ausreichend stabilen Elektrofahrrad stürzt und sich verletzt, kann vom Hersteller Schadenersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Ein Verschulden muss er ihm nicht nachweisen. Feststehen muss nur, dass ein Produktfehler Ursache für die Verletzung war. Schäden am Fahrrad selbst fallen nicht unter diese Produkthaftung. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung hat der Händler ab Kauf zwei Jahre lang für die Lieferung einwandfreier Ware einzustehen.

 

- Quelle: Stiftung Warentest